Voraussetzungen
- Mindestalter 23 Jahre
- gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- Nachweis der Master Instructor / CMAS-TL** Qualifikation oder vergleichbare Prüfung
- Nachweis von 3-jähriger, aktiver Ausbildungsarbeit als Master Instructor / CMAS Tauchlehrer** oder vergleichbar. Bei aktiven Tauchlehrern der Stufe Barakuda Master Instructor oder vergleichbar, die beruflich als kommerzielle Tauchlehrer auf einer Tauchbasis / in einer Tauchschule arbeiten, kann die Wartezeit auf 1 Jahr verkürzt werden, wenn entsprechende Ausbildungsaktivität nachgewiesen werden kann.
Nachweis der kommerziellen Arbeit als Tauchlehrer wie folgt:
- eigene Tauchschule mit Gewerbenachweis oder
- Arbeitsvertrag mit einer Tauchschule/Tauchgeschäft oder Verein mit aktiver Tätigkeit als Tauchlehrer
- Nachweis einer Tauchlehrer-Haftpflichtversicherung
- Abnahme von mindestens 50 CMAS-Brevets (CMAS * - *** oder Spezialkurse)
- Nachweis über die Teilnahme am HLW und O2-Seminar
- Logbuchnachweis von mind. 500 Tauchgängen.
- Amtlicher Sportbootführerschein (z.B. Sportbootführerschein See)
Qualifikation in folgenden Fachbereichen: Theorie, Lehrprobe und Tauchpraxis, Notfallmedizin in der Praxis, Bewegungslehre, Unterrichtslehre, Marketing, kaufmännische Grundlagen, Ausbildungsrichtlinien, Sicherheitsstandards, Regularien für die TL-Qualifikationen, Beurteilung von TL-Qualifikationen in Theorie und Praxis, und Demonstration ausgewählter, in einer Qualifikation zum TL vorkommenden praktischen Teile.
Abschluss
Nach erfolgreicher Qualifikation ist der Barakuda Instructor Trainer/ CMAS-Tauchlehrer *** berechtigt folgende Brevets abzunehmen:
Abnahmeberechtigt bis CMAS*** und Barakuda Basic Instructor / Tauchlehrer Assistent
Abnahmeberechtigung der Spezialkurse, wie von Barakuda bestätigt
Die Brevetierung erfolgt per Barakuda- und CMAS- Karte sowie im Barakuda Tauchpass.
Buchempfehlungen:
Praxis des Tauchens
Der Weg zum erfolgreichen Ausbilder